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   OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12   

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https://dejure.org/2012,33785
OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12 (https://dejure.org/2012,33785)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.09.2012 - 1 A 137/12 (https://dejure.org/2012,33785)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. September 2012 - 1 A 137/12 (https://dejure.org/2012,33785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 17 Abs 3 BhV SL, § 18 Abs 1 BhV SL
    Ordnungsgemäße Bekanntmachung der BhV SL, Fassung 2009-01-01, Nichtigkeit von BhV SL § 18 Abs 1; Frist des BhV SL § 17 Abs 3 und Tod des Beihilfeberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung oder Unterbrechnung der Frist des § 17 Abs. 3 BhVO durch den Tod eines Beihilfeberechtigten

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    Begründet wurde das damit, der zunächst in der Person der Mutter der Kläger entstandene Beihilfeanspruch sei mit deren Tod auf ihre Erben, die Kläger, übergegangen, da die dem entgegenstehende Vorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BhVO nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.2010 - 2 C 77.08 - (BVerwGE 137, 30) nichtig sei; indes sei dieser Anspruch bezüglich der Mehrzahl der geltend gemachten Aufwendungen bereits zu Lebzeiten der Mutter der Kläger erloschen, weil er nicht binnen der Jahresfrist des § 17 Abs. 3 BhVO geltend gemacht worden sei.

    so BVerwG, Urteil vom 29.4.2010 - 2 C 77.08 -, a.a.O., Rdnr. 20, m.w.N.

    dazu speziell mit Blick auf die saarländische Beihilfeverordnung BVerwG, Urteil vom 29.4.2010 - 2 C 77.08 -, a.a.O., Rdnr. 21,.

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 48.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Jahresfrist

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    dazu BVerwG, Beschluss vom 13.9.1973 - II B 48.73 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 48 (S. 37), und Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, § 17 BhV Anm. 16,.

    dazu auch BVerwG, Beschluss vom 13.9.1973, a.a.O., und Urteil vom 27.5.1982 - 2 0.81 -, ZBR 1983, 106.

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81

    Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    dazu auch BVerwG, Beschluss vom 13.9.1973, a.a.O., und Urteil vom 27.5.1982 - 2 0.81 -, ZBR 1983, 106.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 7/57 -, BVerfGE 8, 274 Leitsatz 1 und S. 302 f., für den Neuerlass eines durch Zeitlablauf außer Kraft getretenen Gesetzes,.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    - 1 BvR 786, 793/70, 168/71 und 95/73 -, BVerfGE 47, 285 (311 ff.); ebenso BVerwG, Beschluss vom 3.3.2005 - 7 B 151.04 -, NVwZ 2005, 699 (700), und Maurer im Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82 Rdnrn. 103 ff.,.
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 15.11.1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 -, BVerfGE 22, 330 (346), für den Neuerlass einer nichtigen Verordnung.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 7 B 151.04

    Dynamische Verweisung, Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, Mängel bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    - 1 BvR 786, 793/70, 168/71 und 95/73 -, BVerfGE 47, 285 (311 ff.); ebenso BVerwG, Beschluss vom 3.3.2005 - 7 B 151.04 -, NVwZ 2005, 699 (700), und Maurer im Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82 Rdnrn. 103 ff.,.
  • VG Saarlouis, 15.03.2012 - 6 K 872/11

    Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs; Verfristung des Beihilfeantrags;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 137/12
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. März 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 872/11 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 1 A 272/16

    Beihilfeanspruch der Erben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten, hier:

    Der diesbezügliche Hinweis des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 - gehe fehl.

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beihilfeanspruch eines Berechtigten vererblich ist.(BVerwG, Urteil vom 29.4.2010 - 2 C 77.08 -, BVerwGE 137, 30, sowie Urteil vom 24.1.2012 - 2 C 24.10 -, NVwZ-RR 2012, 899, zitiert nach juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.9.2017 - 1 A 2065/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.1.2017 - OVG 4 B 7.16 -, NVwZ-RR 2017, 543, zitiert nach juris; Hessischer VGH, Urteil vom 15.10.2014 - 1 A 1837/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - 2 S 2240/11 -, juris).

    Die Frist des § 17 Abs. 3 BhVO wird durch den Tod des Beihilfeberechtigten weder unterbrochen noch gehemmt.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12 -, juris, Rdnr. 31) Weitere Ausführungen hierzu sind nicht veranlasst, nachdem die Klägerin im Berufungsverfahren insoweit keine weiteren Einwände erhoben hat.

    Die hierzu in einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes(VG des Saarlandes, Urteil vom 15.3.2012 - 6 K 872/11 -, juris) angeführten Gründe hat der Senat in seinem den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil zurückweisenden Beschluss als in der Sache überzeugend angesehen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12 -, juris, Rdnr. 30) Damit hat sich der Senat auf folgende Ausführungen des Verwaltungsgerichts bezogen:.

    In seiner Überzeugung von der Richtigkeit der vorstehend zitierten Ausführungen des Verwaltungsgerichts sah sich der Senat durch die Tatsache bestätigt, dass durch Art. 5 des Gesetzes Nr. 1774 zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.6.2012 (Amtsbl. S. 238) inzwischen nicht nur unter Nr. 1 - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.2010 Rechnung tragend - § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BhVO ersatzlos aufgehoben, sondern zugleich unter Nr. 7 der bisherige § 18 Abs. 1 BhVO neu gefasst und Abs. 2 gestrichen wurde.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12 -, juris, Rdnr. 30) Daran hält der Senat fallbezogen fest.

    Hat § 18 n.F. BhVO somit lediglich klarstellende Funktion, hat dies notwendigerweise einerseits zur Folge, dass die nach dem Tode des Beihilfeberechtigten von den Erben zu beanspruchenden Beihilfeansprüche auch die Aufwendungen für die beihilferechtlich berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen umfassen - diese hatten keinen eigenen Beihilfeanspruch, beihilfeberechtigt war auch hinsichtlich der auf sie entfallenden Aufwendungen der verstorbene Beihilfeberechtigte -, andererseits wie eingangs bereits dargelegt, die Jahresfrist des § 17 Abs. 3 BhVO auf den vererbten Beihilfeanspruch des verstorbenen Beihilfeberechtigten anzuwenden ist und durch den Erbfall weder unterbrochen noch gehemmt wird.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12 -, juris-Rdnrn. 31 f.).

  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 K 835/14

    Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen; Antragsfrist für Beihilfeanträge;

    Entgegen der Auffassung der Klägerseite, wonach die Antragsfrist des § 17 Abs. 3 Satz 1 BhVO nach ihrem Wortlaut nur für den "Beihilfeberechtigten" selbst und nicht auch für den Erben bzw. die Erbin gelten soll, ist die Jahresfrist nämlich nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte auch auf nach § 1922 Abs. 1 BGB übergegangene Beihilfeansprüche anzuwenden: Liefe die Frist mit dem Erbfall neu an oder wäre sie für eine bestimmte Zeitspanne unterbrochen, würde der Sinn der Regelung, Beihilfeansprüche im Interesse einer ordnungsgemäßen übersichtlichen Verwaltung öffentlicher Haushaltsmittel möglichst zügig zu klären und abzuwickeln, verfehlt; zudem ist es in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge typisch, dass, bei Fehlen gegenteiliger Vorschriften, vor dem Tod angelaufene Fristen ohne Hemmung oder Unterbrechung weiterlaufen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.09.2012 - 1 A 137/12 -, juris, Rz. 31 ff., m.w.N.; vgl. auch Urteil der Kammer vom 15.03.2012 - 6 K 1802/11 -, juris, Rz. 47).

    Allerdings erscheint bereits fraglich, ob und inwieweit § 18 Satz 1 Alt. 1 BhVO n.F. hier überhaupt anwendbar ist, nachdem das Bundesverwaltungsgericht Absatz 2 des § 18 a.F. der saarländischen Beihilfeverordnung als nichtig angesehen hat (Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08 -, juris, Rz. 24) und deshalb nach der Rechtsprechung der Kammer auch Absatz 1 des § 18 BhVO a.F. nichtig und als Rechtsgrundlage für einen originären Beihilfeanspruch untauglich war (Urteil vom 15.03.2012 - 6 K 872/11 -, juris, Rz. 69 ff.; zustimmend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.09.2012 - 1 A 137/12 -, juris, Rz. 30).

    Es erschiene aber nicht nachvollziehbar, dass die Jahresfrist des § 17 Abs. 3 Satz 1 BhVO für sämtliche anderen beihilferechtlichen Anspruchsgrundlagen Geltung beanspruchen kann, nicht jedoch für einen Anspruch nach § 18 Satz 1 Alt. 1 BhVO n.F. Hinzu kommt, dass der Sinn der Fristregelung, Beihilfeansprüche im Interesse einer ordnungsgemäßen übersichtlichen Verwaltung öffentlicher Haushaltsmittel möglichst zügig zu klären und abzuwickeln, auch hier verfehlt würde, wenn § 17 Abs. 3 Satz 1 BhVO auf § 18 Satz 1 Alt. 1 BhVO n.F. keine Anwendung fände (vgl. insoweit auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.09.2012 - 1 A 137/12 -, juris, Rz. 31 ff., m.w.N.).

    Denn auch bei einem solchen Verständnis würde der Sinn der Fristregelung, Beihilfeansprüche im Interesse einer ordnungsgemäßen übersichtlichen Verwaltung öffentlicher Haushaltsmittel möglichst zügig zu klären und abzuwickeln, verfehlt (vgl. insoweit erneut OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.09.2012 - 1 A 137/12 -, juris, Rz. 31 ff., m.w.N.).

  • OVG Saarland, 26.09.2012 - 1 A 138/12

    Bekanntmachung einer Norm durch Verweisung; Neuerlass einer nichtigen Verordnung;

    zu den einschlägigen Rügen im Parallelverfahren 1 A 137/12 siehe die Ausführungen auf S. 9 des in jenem Verfahren ergangenen Beschluss vom heutigen Tag.
  • VG Saarlouis, 15.03.2012 - 6 K 872/11

    Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs; Verfristung des Beihilfeantrags;

    Rechtsmittel-AZ: 1 A 137/12.
  • VG München, 22.06.2017 - M 17 K 17.1542

    Kein Anspruch auf die Gewährung von Beihilfeleistungen wegen Versäumnis der

    Eine andere Beurteilung würde auch dem Sinn der Fristenregelung, Beihilfeansprüche in Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Haushaltsmittel möglichst zügig zu klären und abzuwickeln, widersprechen (vgl. OVG Saarland, B.v. 26.9.2012 - 1 A 137/12 - juris Rn. 31ff.).
  • VG Arnsberg, 21.08.2020 - 13 K 3337/19
    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Saarland, Beschluss vom 26. September 2012 - 1 A 137/12 -, juris, Rdnr. 31 m.w.N.; siehe auch: OVG Saarland, Urteil vom 28. August 2018 - 1 A 272/16 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2018, 979, 980.
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